Ein Überblick über die Verfahren bis zur Exmission des Paradisli (und darüber hinaus …)
Sommer 07:
Das Absehbare und bisweilen Verdrängte steht bald an: So wie es aussieht, wird in den kommenden Wochen das Baugesuch für die Überbauung Schönbergpark und die (nochmalige) Renovation des Bauernhauses bewilligt.
Der Zwischennutzungsvertrag des Paradisli muss nicht verlängert werden.
Herbst 07:
Es stellt sich zu unserer Freude heraus, dass die Baubewilligung länger auf sich warten lässt.
Frau Hayoz mischt sich nun persönlich ein und besteht dennoch auf die Räumung des Paradisli.
Winter 07:
02.11.07: Gemeinderätin Hayoz beantragt die Exmission.
04.11.08: Wir reichen beim Mietamt der Stadt Bern ein Festellungsbegehren ein, welches feststellen soll, wann der Mietvertrag endet.
12.11.07: Wir fechten die Exmission an (weil im Vertrag geschrieben steht, dass die Zwischennutzung „ausdrücklich bis Baubeginn“ dauere und weil über das Feststellungsbegehren noch nicht entschieden wurde.)
16.11.07: Das Zivilgericht spricht Recht, 1. dass der Vertrag bis Ende Juni 07 dauere und 2. dass die Exmission durchgeführt werden dürfe.
27.11.07: Wir beklagen den Entscheid vor Obergericht als nichtig, da offensichtlich zweideutige Sachverhalte ohne Begründung als eindeutig beurteilt werden, und auf Argumente nur oberflächlich und nicht unserer Argumentation entsprechend eingegangen wird.
Die Baubewilligung steht weiterhin aus.
Winter 08:
15.01.08: Das Obergericht entscheidet, dass 1. unsere in der Nichtigkeitsklage angebrachten Begründungen nicht haltbar seien und beiläufig, dass 2. der Vertrag „wissentlich bis Baubeginn“ abgeschlossen wurde. Das Obergericht gibt also dem Zivilgericht insofern Recht, dass Gemeinderätin Hayoz die Exmission durchführen dürfe, gesteht aber indirekt zu, dass der Vertrag bis Baubeginn abgeschlossen wurde (dass sich das Paradisli also rechtmässig im Haus befinde).
11.02.08: Darauf beschwert sich das Paradisli vor Bundesgericht, welches die Beschwerde zurückweist ohne sie zu behandeln. (Begründung haben wir nicht erhalten)
Die Baubewilligung der Stadt erhält einen Dämpfer, da die geplanten Neubauten nicht “bauklassenkonform” seien.
Frühling 08:
25.04.08: Die Betrogenen räumen das Bauernhaus und verlassen es.
Das Baubewilligungsverfahren wird bis Ende November 08 sistiert.
Das Feststellungsbgehren wird in eine Schadensersatzklage umgewandelt.
Herbst 08:
30.09.08: Das Baugesuch wird von der Bau-, Verkehrs- und Energiedirektion (BVE) abgeschlagen. Aufgrund der zu tätigenden Vorarbeiten mussten wir das Haus räumen. Nun gibt es aber keine Baubewilligung. Durch diese nicht mehr legitime Räumung haben wir grossen Schaden erlitten.
16.10.08: Nach der Schlichtungsverhandlung beim Mietamt ziehen wir das Feststellungsbegehren zurück.
Gründe dafür gibt es mehrere. Ausschlaggebend war das Angebot der Stadt auf den Verzicht ihrer Parteikosten. Zudem war auch die juristische Situation nicht gerade chancenschwanger. Unser Begehren wäre wieder ans Obergericht gelangt, das ja bereits zur Exmission Stellung genommen und unser Begehren abgeschlagen hatte. Ein Entscheid zu unseren Gunsten wäre also nicht zu erwarten gewesen. Dafür aber Geld-Summen in 5-stelliger Höhe, bei einer Niederlage.
Damit war der Prozess der Exmission und der Räumung abgeschlossen.
Frühjahr 09:
Gegen den Entscheid der BVE beschwert sich die Stadt beim Verwaltungsgericht, und erhält Recht. Der Fall geht zurück an die BVE, wo das Spiel von vorne beginnt.
Herbst 09:
In der zweiten Runde nun, hat «der Profit gewonnen». Endgültig?
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